Testament, Nachlass, Ehe- und Erb-Vertrag, Vermächtnis, Pflichtteil, Abkömmlinge, Ausschlagen der Erbschaft, Auskunftsanspruch, Erbauseinandersetzung, erbrechtliche Verfügungen unter Lebenden, Pflichtteilsergänzungsanspruch, (ungeteilte) Erbengemeinschaft, u.a.
Das ist ein Auszug aus dem Alltag des Erbrechtlers!
Ich berate und begleite Privatpersonen sowie FamilienUnternehmen bei allen Aspekten der Nachfolge und des Vermögensschutzes.
Mein anwaltlicher Schwerpunkt in diesem Bereich liegt im Schenkungs-, Erb- und Erbschaftssteuerrecht sowie den angrenzenden Bereichen des Stiftungs-, Gesellschafts- und Familienrechts. Zu meinen Tätigkeiten zählen die Erarbeitung steuerlich optimierter Testamente und Erbverträge, Übertragungsverträge sowie die Beratung beim Abschluss von Eheverträgen.
Die Beratung nach dem Erbfall umfasst auch die gerichtliche Vertretung (zB. Pflichtteils-Streitigkeiten).